AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Leistungen. Sie gelten gegenüber allen Käufern, Bestellern oder Auftraggebern (alle nachstehend als „Käufer“ bezeichnet), des weiteren für alle Folgegeschäfte in laufender und künftiger Geschäftsverbindung, auch wenn bei einem späteren Abschluss nicht erneut darauf hingewiesen wird.

Von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende mündliche oder telefonische Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sowie alle Erklärungen unserer Mitarbeiter, die von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichen, bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote

Angebote sind freibleibend: der Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Farbe und Struktur des Steines: Abweichungen, wie sie in der Natur des Steines liegen bleiben stets vorbehalten.

3. Preise und Verpackungen

Unsere Preise verstehen sich ab Werk, auf Abholfahrzeuge verladen, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgebend für die Fakturierung sind die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise; das gilt auch für Abrufaufträge.

Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart und schriftlich bestätigt werden. Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Eine Rücknahme der Verpackung (Einweg-Flachpaletten; Kisten und Verschläge) gegen Gutschriften ist ausgeschlossen. Die Rückgabe von unbeschädigtem, original verpacktem Material kann nur nach vorheriger Absprache erfolgen. Bei Gutschrift werden 10% des Warenwertes in Abzug gebracht.

Verbraucher (§13 BGB) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform  (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder- wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird- durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige  Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu entrichten an:

Steinmetzbetrieb Lippert
Inh. Björn Niehues
Waller Heerstr. 263
28219 Bremen

E-Mail: info@steinmetz-lippert.de
Fax: 0421/612306

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen  (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Ersatz Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00€ nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

4. Lagerfristen, Verzug und Unmöglichkeit

Lieferfristen beginnen mit dem Tage der völligen Klarstellung der Aufträge hinsichtlich Auftragsbedingungen und –ausführung zu laufen. Sie gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung; andernfalls können wir ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurücktreten. Ist ein fester Liefertermin vereinbart worden, kommen wir nur durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Überschreiten von mehr als 14 Tagen in Verzug. Nach Ablauf der 14 Tage kann der Käufer uns eine Nachfrist von 4 Wochen setzen. Erst nach Ablauf dieser 4 Wochen ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle unseres Leistungsverzuges – Teillieferungen sind jedoch zulässig – oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung kann der Käufer keine Schadenersatzansprüche geltend machen, es sei denn, diese beruhen aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Die Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Lieferfristen entfällt bei Fällen höherer Gewalt, bei hoheitlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, Maschinenbruch, Transporthindernissen, Rohstoffmangel und dergl. Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag für den Fall vor, dass der Käufer der Erfüllung seiner Vertragspflichten nachkommt bzw. uns Tatsachen bekannt werden, die seine pünktliche Zahlung in Frage stellen.

5. Versand, Lieferung einschließlich Montage bzw. Verlegen

Der Versand erfolgt in jedem Fall- auch bei frachtfreier Lieferung- auf Gefahr des Käufers. Transportiert der Käufer die Ware mit seinem Fahrzeug, so geht die Transportgefahr beim Verlassen unseres Betriebsgeländes auf ihn über. Für die Lieferung frei Baustelle oder frei Lager ist Voraussetzung, dass ein mit schwerem Lastzug befahrbarer Anfuhrweg vorhanden ist. Entstehen durch nicht befahrbare Anfuhrwege und zu weit vom Arbeitsbereich entfernte Lagerplätze zusätzliche Kosten, so trägt diese der Käufer.

6. Zahlung

Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Rechnungsregulierungen durch Scheck oder – aufgrund besonderer Vereinbarung – durch Wechsel mit einer Laufzeit von höchstens 90 Tagen erfolgen zahlungshalber (Zahlungserfüllung mit der Einlösung). Diskont, Wechselspesen und etwaige sonstige Kosten trägt der Käufer. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, vom Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, vom Fälligkeitstage an, und vom Käufer, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen banküblichen Zinsen zzgl. Mehrwertsteuer zu berechnen; die Geltendmachung eine weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Wir behalten uns vor, bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, bei Zahlungsverzug, Scheck- und Wechselprotest zur Sicherstellung des vereinbarten Kaufpreises oder der Vergütung Vorauskasse oder Leistung einer Sicherheit – auch für schon bestätigte Aufträge – vor Absendung der Ware zu verlangen bzw. gegen Nachnahme zu liefern. Nachnahmekosten gehen zu Lasten des Käufers. Darüber hinaus können wir bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers alle offen stehenden und gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig stellen und/oder gegen  Rückgabe zahlungshalber  hereingenommener  Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindungen. Für den Käufer ist die Aufrechnung von Gegenforderungen nur zulässig, wenn diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

Ungeachtet etwaiger Beanstandungen oder Mängel bei einer Lieferung ist die betreffende Rechnung bei Fälligkeit zu bezahlen. 

Zahlungen des Käufers können mit befreiender Wirkung nur an uns, nicht jedoch an einen Vertreter ohne entsprechende Vollmacht geleistet werden.

7. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung

Vom Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, sind alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens aber 6 Tage nach Erhalt der Ware, und vom Käufer, der kein Kaufmann ist, sind alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware, in jedem Fall aber vor der Weiterverarbeitung, vor dem Einbau oder vor dem Verlegen schriftlich anzuzeigen.

Die Prüfung der Ware hat sofort bei Anlieferung stattzufinden. Nicht rechtzeitig gerügte Mängel gelten unwiderruflich als genehmigt; spätere Beanstandungen durch den Käufer bzw. einen Dritten von bereits verarbeitetem, eingebautem oder verlegtem Material sind – auch hinsichtlich nachträglicher Steinverfärbungen und Ausblühungen – ausgeschlossen. Bei Verlegung von Natursteinen im Freien kann Frostbeständigkeit nicht für alle Materialien garantiert werden; vorherige Anfragen über Materialeigenschaften sind daher erforderlich.

Der zu liefernde Naturstein wird in Farbe und Struktur möglichst einheitlich ausgewählt; Mustertreue kann jedoch nicht garantiert werden. Abweichung in der Farbe, Ader, Tupfen, Trübungen, Striemen, Veränderungen im Gefüge (Struktur, Körnung) sowie sonstige Naturgegebenheiten wie Stich, Risse, offene Stellen, Poren, Einsprengungen, Glas-Quarzadern, Kristalle und sonstige Versteinerungen können, sofern sie in der natürlichen Beschaffenheit des Steines und des Vorkommens begründet sind, nicht Gegenstand einer Beanstandung bzw. Mängelanzeige sein.

Gewähr für mangelhafte Lieferung leisten wir nur im Falle uns nachgewiesenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit und nur in der Weise, dass die fehlerhafte Sache nachgebessert oder ersetzt wird. Ist die Fehlerbeseitigung nach objektiven Gesichtspunkten unmöglich, fehlgeschlagen oder wäre ein unverhältnismäßige hoher Aufwand erforderlich, so können wir die Beseitigung verweigern. In diesem Fall kann der Käufer Minderung des Kaufpreises oder, sofern es sich um Bauleistung handelt, für die ein Rücktrittsrecht vom Vertrag ausgeschlossen ist, Wandlung verlangen. Schadenersatzansprüche seitens des Käufers sind ausgeschlossen.

Besondere Materialeigenschaften, z.B. Frost- und Wärmebeständigkeit u. a. gelten nur dann als zugesichert, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Mangelfolgeschäden, Verschulden bei Vertragsverhandlungen  und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz grober Fahrlässigkeit durch uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

8. Eigentumsvorbehalt

Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass der nachstehende Eigentumsvorbehalt für alle unsere Lieferungen als vereinbart gilt. Wir behalten uns bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und der etwa anfallenden Zinsen und Kosten das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei Zahlung in Wechseln oder Schecks bis zur vollständigen Einlösung bestehen. Solange unser Eigentum nicht erloschen ist, erfolgt jede weitere Veräußerung oder jede Be- oder Verarbeitung durch den Käufer als unseren Beauftragten für uns, ohne dass der Käufer daraus eine Forderung gegen uns erlangt. Veräußert der Käufer unsere Ware oder baut sie in ein Grundstück ein, so tritt er schon im voraus, die ihm aus der Veräußerung oder dem Einbau entstehende Kaufpreis- oder Werklohnforderung gegen den Dritten mit allen Nebenrechten ab. Der Käufer hat uns hierüber unaufgefordert zu unterrichten. Er ist verpflichtet, auf unser verlangen die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und uns den Nachweis hierüber zu erbringen. Übersteigt die abgetretene Forderung unsere Forderung um mehr als 20%, so verpflichten wir uns, dem Käufer den überschießenden Betrag seiner Forderung auf Verlangen freizugeben. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die uns zustehenden Forderungen anzuzeigen. Er ist ferner verpflichtet, uns auf Verlangen alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat er die Namen und die Anschriften der Schuldner abgetretener Forderungen uns mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist ferner verpflichtet, uns eine Urkunde über die Abtretung auszustellen. Der Eigentumsvorbehalt gemäß vorstehender Bestimmungen bleibt bestehen, wenn unsere Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen wird und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

9. Gerichtsstand

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach §38 der Zivilprozessordnung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Bremen.


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Der Steinmetz Lippert
Inh. Björn Niehues
Waller Heerstraße 263
28219 Bremen
Tel: 04 21.61 23 50
Fax: 04 21.61 23 06
E-Mail: info@steinmetz-lippert.de

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